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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2021 - 7 B 1517/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2021 - 7 B 1517/20 (https://dejure.org/2021,1408)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.01.2021 - 7 B 1517/20 (https://dejure.org/2021,1408)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 7 B 1517/20 (https://dejure.org/2021,1408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 10 L 904/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2021 - 7 B 1517/20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 7 B 1182/16

    Nutzungsuntersagung der gewerblichen Vermietung und Überlassung von Parkplätzen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2021 - 7 B 1517/20
    Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 22.12.2016- 7 B 1182/16 -, juris, m. w. N., ist bei dieser Lage einer formell illegalen Nutzung eine entsprechende Nutzungsuntersagung grundsätzlich gerechtfertigt und ermessensgerecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2021 - 7 B 1742/20

    Beschwerde gegen die Nutzungsuntersagung einer Wohnung

    So hat die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 1.2.2021 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 14.1.2021 - 7 B 1517/20 - (juris) die Erteilung einer Baugenehmigung zu einer Dachgeschosswohnung im Gebäude J. 00 bestritten und zutreffend darauf hingewiesen, dass aus der Zahl der versandten Wahlbenachrichtigungen keineswegs auf eine allgemeine Wohnnutzung der Adressaten geschlossen werden könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - 7 B 393/21

    Rechtsbeachtliche Duldung einer untersagten Nutzung durch die Baubehörde

    Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 14.1.2021- 7 B 1517/20 -, juris, m. w. N., ist bei einer formell illegalen Nutzung eine entsprechende Nutzungsuntersagung grundsätzlich gerechtfertigt und ermessensgerecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2021 - 7 B 1743/20

    Sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Nutzungsuntersagung für die Nutzung

    So hat die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 1.2.2021 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 14.1.2021 - 7 B 1517/20 - (juris) die Erteilung einer Baugenehmigung zu einer Dachgeschosswohnung im Gebäude J. 00 bestritten und zutreffend darauf hingewiesen, dass aus der Zahl der versandten Wahlbenachrichtigungen keineswegs auf eine allgemeine Wohnnutzung der Adressaten geschlossen werden könne.
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